interessante Frage die sich mir da gerade stellt:
Wie kriegen die Bullen eigentlich raus wenn sie dich auf der n1 hochgehn lassen welches dein Zelt is wo man sein Stoff bunkert ? Ich mein klar wenn se dich beobachten und da immer wieder reingehst logo, dann isses offensichtlich aber wenn se dich nur so aufm Camping Platz kontrollieren etc. brauchst du denen ja nicht verraten welches dein Zelt ist in dem der "große Fisch" liegt.
Anderer gedanke der mir gerade einfällt: Theoretisch dürfen die dein Zelt ja nur durchsuchen wenn sie was gegen dich in der Hand haben, sprich schon was bei dir gefunden haben. Analog zu nem Durchsuchungsbefehl, ich bin mir gerade auch nicht ganz sicher ob sie evtl. sogar einen brauchen um dein Zelt zu durchsuchen, ziemlich isses ein grober eingriff in deine Privatsphäre. Was ist also wenn ein "sauberer" Kumpel einfach behauptet das sei sein Zelt und er kenne dich nicht und er möchte nicht dass es durchsucht wird ?
Scheiße ich hab schon wieder viel zu viel kriminelle Energie /public/style_emoticons/default/lol.gif...
(Wie gesagt sind gerade nur so gedanken und basieren auf keinerleich Rechtlichen grundlagen)
ein zelt bietet rein rechtlich glaub ich auch die gleiche privatsphäre wie ne wohnung, ergo durchsuchungsbefehl nötig.....
gibt natürlich ein AAAAABER die beamten dürfen soweit ich weiss auch durchsuchungen ohne beschluss durchführen, wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt.
kurzdef.:
Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird. Im Rechtslatein steht periculum in mora „Gefahr bei Verzögerung“.
scheint aber auch wieder dehnbar auslegbar zu sein......
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falls jemand den vortrag noch nicht kennen sollte. ziemlich interessant:
"Hier ist ein Interessantes Seminar mit einem bekannten Strafverteiger aus Düsseldorf. In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man sich vor den Behörden schützen kann. Welche Rechte man hat usw"
Vortrag: Schweigerecht bei einer Hausdurchsuchung
Dieser Beitrag wurde von doc 2ret bearbeitet: 08. Nov. 2010 - 23:42 Uhr