ums kurz zu fassen:
ich als atheist sehe es mal gar nicht ein, mich an ein tanzverbot zu halten.
ich will selbst entscheiden ob ich das tanzbein schwinge
ob ich trauern/gedenken will (vorallem wenn ich gar nicht an jesus glaube)
wie denkt ihr darüber?
hier noch ein auszug aus wiki, der beschreibt ziemlich genau worauf ich hinaus will

Staatliches Recht
In Deutschland und den meisten Kantonen der Schweiz ist Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag.
In Österreich und Luxemburg ist der Karfreitag kein gesetzlicher Feiertag für die Allgemeinheit, nur evangelische Christen,
Altkatholiken und Methodisten haben in Österreich an diesem Tag arbeitsfrei.
Viele Nichtchristen kritisieren das am Karfreitag wie auch an anderen „stillen Tagen“ geltende Tanzverbot in Deutschland.
Es verbietet verschiedenartige öffentliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel Tanz- oder Sportveranstaltungen, an diesem
Tag abzuhalten. Auch Theater müssen in ihrem Spielplan den Karfreitag berücksichtigen, reine Komödien dürfen nicht
gespielt werden. In Bremen z. B. bleibt die traditionelle „Osterwiese“, eine Kirmes mit Fahrgeschäften etc., am Karfreitag
geschlossen, ebenso in Hamburg der „Frühlingsdom“. Es wird von Nichtchristen argumentiert, dass es jedem selbst
überlassen sein sollte, wann man sich zu einer Tanzveranstaltung begibt, außerdem dürften Nichtchristen im Zuge der
Religionsfreiheit christliche Vorgaben nicht aufgezwungen werden.
Die christlichen Kirchen argumentieren, dass öffentlicher Tanz ohne Beeinträchtigung der Nachbarn nicht möglich sei,
und sie erwarten deshalb Rücksichtnahme auf den stillen Charakter des Karfreitags.
In der Praxis wird das in verschiedenen Ausprägungen in allen Bundesländern gültige Tanzverbot auch je nach Bundesland
oder Gemeinde unterschiedlich durchgesetzt. Es kann durchaus vorkommen, dass es gar nicht angewandt wird und z. B.
Diskotheken ohne Einschränkungen öffnen, während andernorts etwaige Tanzveranstaltungen polizeilich geschlossen
und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
In Bayern dürfen die Gemeinden für den Karfreitag im Gegensatz zu allen anderen Sonn-, Feier- und stillen Tagen keine
Befreiungen von den Verboten des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage erteilen.
weiss noch jemand wie die das in baden württemberg handhaben? gibt es ausnahmen?
*edit*
aus aktuellem anlass hab ich mal den allerheiligen mit aufgenommen...
QUELLE: wiki
Allerheiligen (lat.: Omnium Sanctorum), begangen am 1. November in der Westkirche bzw. am ersten Sonntag
nach Pfingsten in den orthodoxen Kirchen, ist ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche bzw. Principal Feast der
anglikanischen Kirchen, ein Fest („Gedenktag der Heiligen“) in den lutherischen Kirchen und wird auch in weiteren
protestantischen Kirchen gefeiert. An Allerheiligen wird aller Heiligen gedacht, auch solcher, die nicht heiliggesprochen
wurden, sowie der vielen Heiligen, um deren Heiligkeit niemand weiß als Gott. Der Tag kann also als Gedenktag der
Heiligen bezeichnet werden, den die Kirche auch mit der Allerheiligenlitanei begehen kann.
Das Fest wurde eingeführt, da es unmöglich war, jeden Heiligen an einem besonderen Tag zu feiern.
Jährliche Gedenktage für Verstorbene – ob Märtyrer, Heilige oder einfache Gläubige – gab es bereits im antiken
Christentum. In den östlichen Kirchen finden sich seit Anfang des 4. Jahrhunderts dann ausdrücklich
Allerheiligenfeste, die allerdings als „Herrentag aller Heiligen“ am 1. Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurden.
In der westlichen Kirche weihte Papst Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder 610 das heidnische römische Pantheon
in Rom – zuvor das Heiligtum der antiken Götterwelt – der Jungfrau Maria und allen Märtyrern und ordnete eine
jährliche Feier an, zunächst am Freitag nach Ostern. Papst Gregor III. weihte über hundert Jahre später eine
Kapelle in der Basilika St. Peter allen Heiligen und legte daher für die Stadt Rom den Feiertag auf den 1. November.
Ende des 8. Jahrhunderts begann man an diesem Tag dieses Fest vor allem auch in Frankreich zu feiern. Allmählich
verbreitete sich in der gesamten Westkirche der 1. November. Papst Gregor IV. legte 835 Allerheiligen für die
gesamte Westkirche auf den 1. November fest.
Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag in Österreich, Liechtenstein, den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz
(siehe Feiertage in der Schweiz), den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in Luxemburg, Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Polen, Ungarn,
Kroatien, Slowenien, Slowakei, Litauen und den südostasiatischen Philippinen ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag.
In Schweden fällt der Feiertag auf den Samstag zwischen dem 31. Oktober und 6. November. In den Niederlanden
wurde Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag 1960 abgeschafft.
In den genannten deutschen Bundesländern ist Allerheiligen ein sogenannter stiller Feiertag.
Das heißt, dass an diesem Tag keine Tanzveranstaltungen durchgeführt werden dürfen und laute Musik verboten ist (Tanzverbot).

Dieser Beitrag wurde von Miss NicciTec bearbeitet: 01. Nov. 2009 - 16:12 Uhr