Rechtslage DJ-Mixe und Sampling
#31
Posted 29. Jan. 2004 - 12:35 Uhr
aber mochmal extra für die cd zahlen wenn ich se z.b. nem freund vorspiele vorallem wenn man schon für die cd gezahlt hat.
wie funktioniert das eigentlich bei den radiosendern? also wenn man das alles so kleinkariert betrachtet, fragt man sich schon...
[/quote]
ja, so ist die rechtslage. ist aber ähnlich, wie nicht zu blinken: in 99% der fälle interessiert das keinen. deshalb handelt die GEMA auch nicht (klar zahl ich keine GEMA, wenn ich die cd jemandem vorspiel). aber es meckert ja auch keiner.
[quite]
wer heult denn da? es müssten ja dann wohl künstler selbst sein, richtig?
kalr nimtm die gema auch eine schutzfunktion ein, aber die sollte etwas überdacht werden,finde ich... aber es ist wie überall! theorie und praxis sind 2 verschiedene welten[/quote]
ja, die künstler, oder wohl meistens die labels, die dann ihren absatz gefährdet sehen.
#32
Posted 23. Apr. 2004 - 03:07 Uhr
Du kennst Dich doch ziemlich im Musikrecht und so aus ! Ich hab da mal ne Frage an Dich!! Ich hab vor nem knappen Jahr an nem Remix Contest für Drumfiles teilgenommen.
Der Track kam dann per Voting auf den 3 Platz und ich würde den gerne mit auf meine Demo die ich demnächst verschicken will packen.
Also von den Samples die vorgegeben waren hab ich ganze 2 Sekunden benutzt, wenn's hoch kommt, der Rest kamm aus meiner Schmiede!!
Muß ich da jetzt erst um Erlaubnis fragen weil ich 2 Sekunden von denen ihren Samples benutzt habe? Und wenn ich die um Erlaubnis frage gibt es aussichten das ich das darf?
Würde mich freuen wenn Du mir da weiterhelfen kannst!!!
Grüße
#33
Posted 11. Nov. 2004 - 09:23 Uhr
Stimmt das oder kann ich jetzt generell keine Mixe auf meine Webseite stellen?
#34
Posted 17. Nov. 2004 - 04:47 Uhr
Übrigens im Gesetz ist es so verankert, dass einem engen Freundeskreis CD's vorgespielt werden dürfen ohne Abgabe an die GEMA zu leisten oder den Rechtsinhaber zu fragen. Dies darf auch nur dann passieren, wenn es unentgeltlich passiert.
JoshLukas
#35
Posted 18. Apr. 2005 - 14:41 Uhr
letztenendes ist es ein schmaler grat auf dem man sich bewegt udn ich persönlich gebe alle 2-3 Monaten schon geld aus um mir gute Samplecd zu gönnen und mit meinem Korg synthi kann ich auch nicht klagen..es ist wohl eher die faulheit die dazu führt das sich leute ihre Samples bei anderen klauen...Die Emule Kazaa gesellschaft!!!
#36
Posted 01. Mar. 2006 - 22:04 Uhr
Mhh wie siehts denn dann zB beim Eminem-Sample vom Liebing aus? Daß der Eminem gefragt und die Erlaubnis bekommen hat kann ich mir nicht so ganz vorstellen /public/style_emoticons/default/lol.gif...
das hab ich mir auch schon gedacht......aber diese art von sample klauen ist auch nicht illegal da mit der produzierten platte keine komerziellen absichten bezweckt wurden....sie war ja ein geschenk....peace
#37
Posted 14. Apr. 2006 - 18:08 Uhr
#38
Posted 15. Aug. 2006 - 19:29 Uhr
Und wenn ich den Post auf der ersten seite oben richtig verstanden hab, muss ich jeden Artist benachrichtigen und fragen, ob ich seine platte, track, etc..... in mein set einbauen darf oder wie?
#39
Posted 08. Sep. 2006 - 15:56 Uhr
Ich möchte demnächst ein set von mir hier auf der Seite vorstellen.
Und wenn ich den Post auf der ersten seite oben richtig verstanden hab, muss ich jeden Artist benachrichtigen und fragen, ob ich seine platte, track, etc..... in mein set einbauen darf oder wie?
ZITAT: Der Schöpfer solcher Mixe kann sich gegen den Piraterievorwurf absichern, indem er sich mit den Rechteinhabern in Verbindung setzt, bevor er sie der Öffentlichkeit anbietet. Das bedeutet allerdings auch, daß er bereit ist, deren Entscheidung (also auch ein etwaiges "Nein") zu akzeptiere ZITAENDE
der rechtsinhaber bei tracks von einer platte ist das Label!!! der rechtsinhaber von tracks die du zb hier herunterlädtst ist in der regel der künstler.
#40
Posted 17. Sep. 2006 - 12:40 Uhr
ich habe ein track gemacht und bei dem samples aus 1982 genommen zwar nur ganz kurze...ohne einverständniserklärung kann man den net release oder?
#41
Posted 17. Sep. 2006 - 13:52 Uhr
hey weiss jemand wie das ist mit einer verjährung von samples?
ich habe ein track gemacht und bei dem samples aus 1982 genommen zwar nur ganz kurze...ohne einverständniserklärung kann man den net release oder? /public/style_emoticons/default/wink.gif...
das würd mich auch mal intressieren...
#42
Posted 31. Oct. 2006 - 18:02 Uhr
für alle die sich das mal anschauen wollen
dort kann man sich schön raussuchen wofür man gebühren
zahlen möchte
#43
Posted 10. Dec. 2006 - 20:47 Uhr
Mhh wie siehts denn dann zB beim Eminem-Sample vom Liebing aus? Daß der Eminem gefragt und die Erlaubnis bekommen hat kann ich mir nicht so ganz vorstellen /public/style_emoticons/default/lol.gif...
das hab ich mir auch schon gedacht......aber diese art von sample klauen ist auch nicht illegal da mit der produzierten platte keine komerziellen absichten bezweckt wurden....sie war ja ein geschenk....peace
Erinnert ihr euch an die 1liveRocker mit Chris Liebing? Wenn ich mir da so meine Gedanken mache, versteh ich warum er den "Alloy Mental"Song den er remixed hat, mit den Worten "nehmt es euch auf , ich lasse euch davor und dahinter Platz"gespielt hat.
Davon ab der Brauch sich um das Geld keine sorgen machen:-)
18.05.07 Elektrostasia @ Exhibition Bochum.
http://profile.myspa...endid=183414378
#44
Posted 08. Feb. 2007 - 01:06 Uhr
und wie ist das dann wenn man im club auflegt? womöglich noch mit mp3s?
jo, das würde mich auch mal intressiern....ob ich mit Platten oder Mp3´s auflege müsste doch egal sein. Dafür bezahlt doch der Clubinhaber an die Gema.
Natürlich darf es sich bei den Mp3´s nicht um Raubkopien aus dem Netz handeln...aber wie will man dass einem beweisen?!?
Oder liege ich da mit meiner Theorie falsch? Das ist alles so verzwickt und verworren.
www.myspace.com/nervngift
#45
Posted 13. Feb. 2008 - 20:07 Uhr
und wie ist das dann wenn man im club auflegt? womöglich noch mit mp3s?
jo, das würde mich auch mal intressiern....ob ich mit Platten oder Mp3´s auflege müsste doch egal sein. Dafür bezahlt doch der Clubinhaber an die Gema.
Natürlich darf es sich bei den Mp3´s nicht um Raubkopien aus dem Netz handeln...aber wie will man dass einem beweisen?!?
Oder liege ich da mit meiner Theorie falsch? Das ist alles so verzwickt und verworren.
Ich zitiere mal aus der entsprechenden GEMA Schrift:
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich
einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien
oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss
das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben
werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine
Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe
muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
Muh!
#46
Guest_bitcrusher_*
Posted 18. Dec. 2008 - 16:52 Uhr
Mit einer Entscheidung zum urheberrechtlichen Status von Samples in Musikstücken hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verwendung kurzer Ausschnitte bestehender Werke in Neukompositionen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Grundsätzlich sind nach Ansicht des Gerichts auch "kleinste Tonfetzen" nach § 85 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt und die Verwendung ein Eingriff in die Rechte des Urhebers. Allerdings sei zu klären, ob die Verwendung durch das Recht der freien Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt werde, heißt es im Urteil des I. Zivilsenats (Az. I ZR 112/06) vom heutigen Donnerstag.
Dem BGH lag eine Entscheidung des OLG Hamburg vom Juni 2006 (Az. 5 U 48/05) vor. In dem zugrundeliegenden Verfahren erheben die Düsseldorfer Elektronik-Pioniere Kraftwerk Ansprüche gegen den Produzenten Moses Pelham. Der soll eine etwa zweisekündige Sequenz des Kraftwerk-Titels "Metall auf Metall" (1977) gesampelt und dann fortlaufend auf der Rhythmus-Spur von Sabrina Setlurs "Nur mir" (1997) genutzt haben. Kraftwerk hatte Pelhams Produktionsfirma 3p auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zwecks Vernichtung verklagt, war damit aber beim Landgericht Hamburg zunächst abgeblitzt.
Die Berufungsinstanz OLG Hamburg ließ die Klage mit Urteil vom Juni 2006 dagegen zu. Der BGH bestätigte zwar die Ansicht des OLG, auch kleinste Samples seien urheberrechtlich geschützt. Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme vor, wenn das Sample für ein eigenständiges Werk genutzt werde, führte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm in Karlsruhe aus. Diese sogenannte "freie Benutzung" sei ohne Zustimmung statthaft.
Doch zieht der BGH klare Grenzen. Nach Ansicht des Senats ist die freie Benutzung von Samples "in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen": Wenn es sich bei der erkennbar einem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt. Darüber hinaus komme eine freie Benutzung nicht in Betracht, wenn der Komponist des neuen Stücks "befähigt und befugt" ist, die verwendete Tonfolge selbst einzuspielen.
Der BGH hob das Urteil der Berufungsinstanz auf und gab das Verfahren dem OLG Hamburg zurück. Die Hamburger müssen nun entscheiden, ob sich 3p gegen Kraftwerk auf die Ausnahme der freien Benutzung berufen kann. Folgt das OLG den Argumenten des BGH, dürfte auch zu klären sein, ob Moses Pelham die zwei Sekunden aus "Metall auf Metall" nicht auch hätte nachspielen können. (vbr/c't)
quelle
#47
Posted 19. Dec. 2008 - 18:39 Uhr
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#48
Posted 13. Apr. 2009 - 17:18 Uhr
Wenn ich nen demo set aufnehm, muss jeden künstler
und jedes Label um erlaubnis bitten, oder?
kann man des net irgendwie mit nem kleingewerbe
umgehn??
#49
Guest_bitcrusher_*
Posted 13. Apr. 2009 - 17:42 Uhr
#50
Posted 13. Apr. 2009 - 17:47 Uhr
macht und unter nem gewissen verdienst bleibt dann muss da nix an die gema
abdrücken, oder so ......... hat mir ma jemand erzählt, ich fand das des logisch klingt
Edited by Quasi:Mono, 13. Apr. 2009 - 17:47 Uhr.
#51
Posted 13. Apr. 2009 - 19:13 Uhr
#52
Posted 13. Apr. 2009 - 22:51 Uhr
wenn ich kleine melos verwende, dann spiele ich sie meistens selber am Klavier nach...
Ist für mich Interpretation...aber bei den 500 bis 1000 platten juckt das eh keinen denke ich mal...Bin trotzdem sehr
vorsichtig und mache so gut wie alle Melos selber!
Meine Loops die ich ab und zu verwende sind auch gekauft, also bin ich auf der Sicheren Seite...
Habe in letzter Zeit auch ab und an mal etwas gesampelt, hatte dann auch die jeweiligen Labels angeschrieben.
Kam aber keine Antwort...Also lass ichs halt lieber bleiben!
Greetz
Edited by Orman Bitch, 13. Apr. 2009 - 22:52 Uhr.
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#53
Posted 01. May. 2009 - 03:22 Uhr
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#54
Posted 20. May. 2009 - 12:00 Uhr
würde das Thema gerne nochmal aufnehmen. Habe mich jetzt schon seit einigen Tagen durch Foren, google und sonst was gelesen, einiges ist mir denoch etwas unklar.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sobald ich andere an meinen Set´s teilhaben lasse muss ich an die GEMA zahlen?? Egal ob ich damit Geld verdiene oder nicht, außer die tracks sind von mir Produziert? (Hab mal gelesen man müsste auch für seinen eigenen tracks zahlen, wenn man nicht Mitglied in der GEMA ist?)
Ich dachte immer ich zahle eine gewisse Lizenz wenn ich mir die Platte bzw. mp3 oder CD kaufe. Bedeutet dies jetzt, ich mixe ein Set mit Platten, CD und mp3, und auch nur wenn ich es in irgendwelchen Foren posten will, muss ich GEMA zahlen oder mich mit dem Label / Künstler in verbindung setzen??
Oder muss ich nur GEMA zahlen wenn ich mit meiner Musik Geld verdiene? Und muss nur Künstler / Label fragen?? Selbst dann eine rießen arbeit, jeden Künstler oder Label anschreiben
Wäre schon super zu wissen,
#55
Posted 24. Jun. 2009 - 19:00 Uhr
ich hab aber eine frage zu samples und teilstücken aus anderen songs.
auf der website von subeena & Dot (2 dubstep künstlerinnen aus England) hab ich folgenden text betreffend einen ihrer tracks gefunden:
"In the track IMF (demo mix) I have included the Bill Hicks sample. This is the reason IMF (demo mix) track is protected under the 'Fair use' law which allows creators to infringe other's copyrights without telling them solely in the case of criticism, news reporting, teaching or parody. You are not allowed to make any money from it, unauthorized blablabla is prohibited blah blah blah. I will not use the Bill Hicks sample if I cannot get it cleared for the actual release so enjoy this version for free and pass it on for free! Again this song is NOT licensed under Creative Commons licenses because of the fair use of the Bill Hicks sample."
Heisst das , dass ich zb. Bootlegs von mir for free online stellen darf, und jeder sich diese remixe anhören/downloaden darf, solange ich keinen kommerziellen Nutzen daraus ziehe?
15.05 Culteum, Karlsruhe
22.05 Epplehaus, Tübingen
29.05 MTW, Offenbach
30.05 Four Runners, Ludwigsburg
20.06 Uschi & Bärbel, Saarbrücken
27.06 Culteum, Karlsruhe
04.07 E-Feld, Köln
11.07 Petrol Club, Antwerpen
...
Jan Fleck at ::Facebook::Twitter::Soundcloud::Mixcloud::
#56
Posted 25. Jun. 2009 - 11:37 Uhr
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#57
Posted 25. Jun. 2009 - 11:46 Uhr
zum glück spiele ich eigentlich nur tracks von mir....
wenn ich kleine melos verwende, dann spiele ich sie meistens selber am Klavier nach...
Ist für mich Interpretation...aber bei den 500 bis 1000 platten juckt das eh keinen denke ich mal...Bin trotzdem sehr
vorsichtig und mache so gut wie alle Melos selber!
Meine Loops die ich ab und zu verwende sind auch gekauft, also bin ich auf der Sicheren Seite...
Habe in letzter Zeit auch ab und an mal etwas gesampelt, hatte dann auch die jeweiligen Labels angeschrieben.
Kam aber keine Antwort...Also lass ichs halt lieber bleiben!
Greetz
stehlen ist das neue kaufen ?!
#58
Guest_bitcrusher_*
Posted 28. Jun. 2009 - 14:43 Uhr
- § 85, abs. 1 des urhebergesetzes schützt die zur festlegung der tonfolge auf dem tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische leistung - sprich: jeder teil eines tonträger ist geschützt und sei er noch so klein
- laut § 24, abs. 1 urhg darf ein selbständiges werk, das in freier benutzung des werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne zustimmung des urhebers des benutzten werkes veröffentlicht und verwertet werden
- das neue werk muss zu der aus dem benutzten tonträger entlehnten tonfolge einen so großen abstand haben, daß es als selbständig zu bezeichnen ist (würde meiner ansicht nach also bei einem bootleg nicht zutreffen)
- wenn es sich bei der benutzung und bei dem neuen werk um eine melodie handelt, ist die freie benutzung ausgeschlossen (§24, abs. 2 urhg)
- bei der verwendung gemafreier musik könnte theoretisch der fall eintreten, dass sich der urheber auf §85, abs. 1 des urhg beruft, falls ihm die verwendung teile seiner werke nicht gefällt
#59
Posted 30. Jun. 2009 - 18:28 Uhr
Hab da mal einige VIDEO-Links zum Thema "SAMPLING" und "GEMA" gepostet, um die Atmosphere im FORUM mal zu entspannen
Finde dieses VIDEO sehr amüsant
Keine Ahnung ob das irgendwo schon auf USB gepstet ist....
SAMPLING UND GEMA / Gesamter Beitrag
und HIER nochmal ne andere Fassung ...
und HIER das gesamte KUNSTWERK
viel spaß beim schauen und schaut euch bitte zumindest die letzten beiden VIDEOS mal komplett an
Edited by T S H, 30. Jun. 2009 - 18:40 Uhr.
#60
Posted 30. Jun. 2009 - 18:43 Uhr
aber coole aktion von dem typen
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