Info "DJ als Nebenjob", Rechnung, Bookingvertrag
#1
Geschrieben 21. Jul. 2006 - 14:38 Uhr
DJ als Nebenjob
Es gilt allgemein die 4.800 Eurogrenze, egal welchen Job man nebenbei ausführt. Bis zu dieser Grenze kann man das als "Privatperson" über seine Steuer laufen lassen.
Grundsätzlich gilt aber alle gestellten Rechnungen beim Steuerberater bzw. beim Finanzamt anzugeben.
Das Finanzamt verlangt ja seit ca. 2 Jahren eine Steuernummer (entweder die der Privatperson oder des angemeldeten Gewerbes) auf der Rechnung zu hinterlassen.
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ändert sich versicherungstechnisch garnichts, wenn man bereits einen festen Job hat.
Der einzige Unterschied darin liegt, dass man jährlich seine Umsatzsteuer ausweisen muss beim Finanzamt bzw. bei entsprechenden Gewinnen auch das Finanzamt entsprechend zuschlägt, und die Gage letztendlich nicht 100% an den DJ abfällt.
Positiv dafür ist, das man all sein Equipment, Plattenkäufe, Reisekosten, Portokosten für Demos, Homepage für Präsentation etc., alles was mit dem Nebenjob zu tun hat, absetzen kann und wo wieder sein Geld größtenteils zurückerhält. Es ist also im Falle eines Gewerbes immer zu empfehlen, das man hohe Ausgaben hat.
Wer ein Gewerbe anmeldet, emfpehle ich über einen Steuerberater machen zu lassen, der sich natürlich auch fachgerecht auskennt und da mehr Überblick über die Geschichte hat, was man alles absetzen kann etc.
Ein Gewerbe sollte man wirklich nur anmelden, wenn man regelmässige Bookings hat und die Gagen weit über 400 Euro im Monat übersteigen.
Grundsätzlich gilt dann für alles, was man an Ausgaben hatte, einen Beleg nachweisen zu können.
Die gestellten Rechnungen müssen dann jeweils mit MwSt ausgewiesen sein.
..........................................................................................
................
Richtige Rechnung
Neue gesetzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung
Seit 01.01.04 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- den anzuwendenden Steuersatz (z. B. 16%) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung
Insbesondere bei Eingangsrechnungen und Kostenbelegen ist darauf zu achten, dass die o.g. Angaben in der Rechnung enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug versagt wird.
Kleinbetragsrechnungen (bis 100 Euro) müssen folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt und die darauf entfallende USt. in einer Summe und der Steuersatz
..........................................................................................
................
DJ Bookingvertrag
zwischen
Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________
Künstler: _________________________
(nachfolgend Künstler genannt)
und
Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________
(nachfolgend Veranstalter genannt)
wird folgende Vereinbarung Vertraglich festgehalten:
§1 Gegenstand des Vertrages
Der Veranstalter engagiert die Künstler für ein Dj Gastspiel.
a) Veranstaltungstag: ________________________________________
b) Veranstaltung Spielstätte: ________________________________________
§2 Entgelt, Kosten
a) Der Veranstalter zahlt an den Künstler für die in §1 genannte Veranstaltung einen Nettobetrag in Höhe von EUR 0,00 plus den Fahrkosten und Unterkunft.
b) Die Gage des Künstlers wird am Veranstaltungsabend in Bar an den Künstler ausbezahlt direkt bevor der Künstler mit seine Gastspiel in der Spielstätte beginnt.
c) Die aus den unter §3 genannten Pflichten des Veranstalters resultierenden Kosten werden allein vom den Veranstalter getragen.
d) Auch bei Abbruch der Veranstaltung (höhere Gewalt ausgeschlossen), ist der oben genannte Gagen Betrag für die jeweilige Veranstaltung voll an den Künstler auszuzahlen.
e) Bei Vertragsbruch, der bei nicht Durchführung der unter §1 genannten Veranstaltung führt, zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen Vertragspartner eine Konventionalstrafe in einfacher Höhe der jeweils vereinbarten Abendgage; bei einer teilweisen nicht Durchführung fällt eine Konventionalstrafe nur auf den nicht durchgeführten Teil der Veranstaltung jeweils anteilig an. Im Falle höherer Gewalt entfällt die vereinbarte Konventionalstrafe ganz.
§3 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt an dem unter §1.a) aufgeführtem Tag eine fertige Spielstätte zur Verfügung.
§4 Pflichten des Künstlers
Der Künstler sichert an dem unter §1.a) genannten Veranstaltungstag ein pünktliches Erscheinen zum Gastspiel zu und ist dem Veranstalter verpflichtet, während einer Dauer von 0 Stunden als DJ aufzutreten
§5 Rechte des Künstlers
a) der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei und unterliegt keinerlei künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters.
b) der Veranstalter kann sich nicht darauf berufen, dass der Künstler künstlerisch oder technisch nicht ausreichend ausgestattet ist.
c) der Künstler hat das Recht, maximal 5 Gäste an der Veranstaltung auf die Gästeliste zu setzen.
d) Getränke werden dem Künstler in ausreichender Menge gestellt, Getränke für die Begleitpersonen sind nicht kostenlos.
§6 Haftung bei Schäden
Vom Künstler grob fahrlässig verursachte Schäden an Mensch oder Material sind vom Künstler zu tragen. normale Schäden wie z.B. gerissene Boxenmembranen, defekte Audiogeräte o.ä. gehen nicht zu Lasten des Künstlers.
Der Veranstalter versichert, während des Aufenthalts des Künstlers in der Spielstätte; Garderobe, Schallplatten sowie jegliches Materialien des Künstlers gegen Diebstahl und sonstige Schäden.
§7 Anreise
a) der Veranstalter zahlt dem Künstler eine Reisepauschale von EUR 0,00
b) die Fahrtkosten der Künstler sind bar zur Gage zu zahlen.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Hannover, es gilt Deutsches Recht.
§9 Salvatorische Klausel
a) falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt dann diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt und eingehalten werden soll.
b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. werden mündliche Nebenarbeiten getroffen, sind diese nicht wirksam, bevor sie schriftlich bestätigt worden sind.
c) Änderungen im Vertragstext sind nicht zulässig
Unterschriften:
_________________________ _________________________
Ort, Datum Ort, Datum
_________________________ _________________________
( Name in Druckschrift) (Name in Druckschrift)
..........................................................................................
.................
Quelle: http://www.e-m-f.com
falls jemand was von irgendwelchen änderungen weiß, oder weitere tips und tricks kennt, dann bitte hier posten
greetz,
manuel
#2
Geschrieben 21. Jul. 2006 - 14:44 Uhr
#3
Geschrieben 21. Jul. 2006 - 14:49 Uhr
Im steuerlichen Teil stehen einige Dinge Drin, die ich so net stehen lassen würde... /public/style_emoticons/default/wink.gif... Aber das hier jetzt alles auszuführen, würde den Rahmen wohl sprengen. Falls jemand genaueres wissen will, kann er sich gerne an mich wenden. /public/style_emoticons/default/).gif...
ich würd gern genaueres wissen... erklär doch bitte trotzdem ma, was du beim steurlichen teil net stehen lassen würdest... hab das nur kopiert und hier eingefügt... kann demnach selbstverständlich sein, dass die ganze sache so wie aufgeführt gar net stimmt.
könnte man ja dann auch letzten endes oben editieren und auf´n richtigen stand bringen;)
wär cool, wenn de dich noch ma dazu äußern könntest!
#4
Geschrieben 21. Jul. 2006 - 21:05 Uhr
hab zwar schon länger n nebengewerbe laufen aber sehr informativ
#5
Geschrieben 21. Jul. 2006 - 23:44 Uhr
Werd ich demnächst in ner ruhigen Minute mal machen!wär cool, wenn de dich noch ma dazu äußern könntest!
/public/style_emoticons/default/hello.gi...
#6
Geschrieben 22. Jul. 2006 - 02:53 Uhr
#7
Geschrieben 22. Jul. 2006 - 04:00 Uhr
lag die grenze mit dem geld nichtmal höher um rechnungen ohne steuer zu schreiben ?
Out now : Userkiller - Anubis EP (EP008) & Traxx on VA - Flow Bite 1 (RNMD02), VA - Death Machine EP (ERHT005),
UserKiller - daVault EP (EFR003), ..more soon... We Call it Hard Records
#8
Geschrieben 22. Jul. 2006 - 09:40 Uhr
...also das mit den gerissenden membranen und co sollte man ändern da es einige leute gibt die durchfahrlässiges bedienen diese schäden vorrufen .., dj führerschein sollte für einige leute echt zur pflicht werden .., gerade lesteztes wochenende mit joe beltram mitbekommen
lag die grenze mit dem geld nichtmal höher um rechnungen ohne steuer zu schreiben ?
du meinst ja sicherlich folgenden abschnitt des vertrages:
§6 Haftung bei Schäden
Vom Künstler grob fahrlässig verursachte Schäden an Mensch oder Material sind vom Künstler zu tragen. normale Schäden wie z.B. gerissene Boxenmembranen, defekte Audiogeräte o.ä. gehen nicht zu Lasten des Künstlers.
Der Veranstalter versichert, während des Aufenthalts des Künstlers in der Spielstätte; Garderobe, Schallplatten sowie jegliches Materialien des Künstlers gegen Diebstahl und sonstige Schäden.
da steht doch aber, dass fahrlässig verursachte Schäden vom Künstler zu tragen sind...
und für schäden zb. an membranen (die evtl. schon der dj vor mir geschädigt hat), oder defekte audiogeräte (die bereits seit jahren in dem club stehen und einfach langsam den geist aufgeben, und zufälligerweise grad bei meinem set fetzen) möchte ich als dj auch nicht unbedingt gerade stehen...
nun is es eine definitionsfrage, was nu als fahrlässig gilt... ich denke, dass es fahrlässig is die bässe , die höhen oder gain am mischpult voll aufzudrehen... vor allem wenn der dj vorher die potistellung ziemlich mittig hatte, und es eigentlich trotzdem recht laut is... und wenn alles voll ins rote ausschlägt, dann stimmt da eh der klang net mehr...
meiner meinung nach hat das was mit professionalität zu tun (ausnahmen bestätigen die regel, kann jedem passieren, dass was fetzt). das sollte ein guter dj schon auf die reihe bekommen eine intakte pa oder ähnliches NICHT zu fetzen...
das mit der grenze bezüglich der rechnung ohne steuern würde mich aber auch interessieren...
#9
Geschrieben 22. Jul. 2006 - 12:18 Uhr
von 10 djs übersteuern 9 ...
Out now : Userkiller - Anubis EP (EP008) & Traxx on VA - Flow Bite 1 (RNMD02), VA - Death Machine EP (ERHT005),
UserKiller - daVault EP (EFR003), ..more soon... We Call it Hard Records
#10
Geschrieben 22. Jul. 2006 - 22:12 Uhr
:gott:
aktueller Mix: The Flatlander @ Silvester Bang 2014/2014
http://soundcloud.com/theflatlander/usb_festival_2014
#11
Geschrieben 22. Jul. 2006 - 23:30 Uhr
seit wann verdienst damit über 400euro/monat damit manu???
/public/style_emoticons/default/respekt.... :gott: /public/style_emoticons/default/wink.gif...
wo steht das geschrieben das ich 400 eus/ monat verdiene? wie kommstn da drauf?
#14
Geschrieben 23. Jul. 2006 - 06:44 Uhr
lol wenns so einfac wäre....
unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!
in welcher schriftgröße ??
sehr wichtige Frage!!
#15
Geschrieben 23. Jul. 2006 - 10:32 Uhr
bei platten is das natürlich dann nich so angebracht...
aktueller Mix: The Flatlander @ Silvester Bang 2014/2014
http://soundcloud.com/theflatlander/usb_festival_2014
#16
Geschrieben 23. Jul. 2006 - 18:54 Uhr
bei platten is das natürlich dann nich so angebracht...[/quote]
das hab ich doch net verfasst... kopiert, eingefügt und quellenangabe is oben auch drin;)
#18
Geschrieben 23. Jul. 2006 - 21:35 Uhr
bei platten is das natürlich dann nich so angebracht...[/quote]Irgendwie verstehe ich deinen Post net...
#19
Geschrieben 24. Jul. 2006 - 14:47 Uhr
von 10 djs übersteuern 9 ...
is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben
#20
Geschrieben 24. Jul. 2006 - 15:39 Uhr
von 10 djs übersteuern 9 ...
is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben /public/style_emoticons/default/lol.gif...
hääh, was haste gesagt
#21
Geschrieben 24. Jul. 2006 - 16:50 Uhr
von 10 djs übersteuern 9 ...
is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben /public/style_emoticons/default/lol.gif...
naja da will ich widersprechen
ein normaler dj der das auch beruflich macht setzt sich viel weniger der lautstärke im club aus..
der normale clubgänger steht stunden lang vor der pa box während der dj nur 1-2 std am abend die monitor box hört..
ausserdem tragen die meisten ohrenschutz
#22
Guest_kaoz_*
Geschrieben 24. Jul. 2006 - 16:53 Uhr
lol wenns so einfac wäre....
unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!
ei dann schreib doch ma hier rein welche wichtigen punkte deiner meinung nach denn noch fehlen könnten /public/style_emoticons/default/wink.gif...
ich geb doch nicht soviel geld für den notar aus und schreibs dann hier rein damit die leute sich das kostenlos ziehen...
allein die übersetzung des vertrags in englische hat 350 eur gekostet.....
umsonst ist nichtmal der tod
#23
Geschrieben 24. Jul. 2006 - 18:34 Uhr
lol wenns so einfac wäre....
unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!
ei dann schreib doch ma hier rein welche wichtigen punkte deiner meinung nach denn noch fehlen könnten /public/style_emoticons/default/wink.gif...
ich geb doch nicht soviel geld für den notar aus und schreibs dann hier rein damit die leute sich das kostenlos ziehen...
allein die übersetzung des vertrags in englische hat 350 eur gekostet.....
umsonst ist nichtmal der tod /public/style_emoticons/default/hello.gi...
verständlich
#24
Geschrieben 24. Jul. 2006 - 20:04 Uhr
von 10 djs übersteuern 9 ...
is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben /public/style_emoticons/default/lol.gif...
naja da will ich widersprechen /public/style_emoticons/default/wink.gif...
ein normaler dj der das auch beruflich macht setzt sich viel weniger der lautstärke im club aus.. /public/style_emoticons/default/wink.gif...
der normale clubgänger steht stunden lang vor der pa box während der dj nur 1-2 std am abend die monitor box hört..
ausserdem tragen die meisten ohrenschutz
das magst du mit sicherheit besser wissen als ich, aber ich denk sooo weit is das nich hergeholt
#25
Geschrieben 02. Aug. 2006 - 16:50 Uhr
Vorteile:
- legal für Gage auflegen
- 100%ig rechtskräftige Verträge können geschrieben
- Rechnung kann geschrieben werden
- einfache Einnahmenüberschussrechnung einmalig pro Jahr
Nachteile:
- keine Steuerbegünstigung, würde bei geringem Verdienst aber eh nichts bringen und nur nen Haufen Arbeit bedeuten, da man jeden Monat pünktlich seine Steurerklärung ans Finanzamt schicken muss, sonst gibts gleich Mahngebühren aufgebrummt - da sind'se flott
#26
Geschrieben 04. Aug. 2006 - 22:00 Uhr
Richtigen Clubs ist es (theoretisch) egal, ob man jetzt die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer schreibt, weil sie die eh vom Finanzamt wiederbekommen. Der Nachteil dabei ist nur, dass man dann bei der Aufführung seiner Ausgaben nach Ablauf eines Jahres dann auch 16% bzw. nächstes Jahr 19% weniger absetzen kann.
Wenn man außerdem eine gewisse "Größe" erreicht hat und an größere Veranstalter gerät, wirkt's mit MwSt. auf der Rechnung immer ein wenig professioneller
#27
Geschrieben 05. Aug. 2006 - 18:19 Uhr
#28
Geschrieben 14. Mär. 2019 - 16:13 Uhr
vielleicht kanns ja jemand von euch gebrauchen...
DJ als Nebenjob
Es gilt allgemein die 4.800 Eurogrenze, egal welchen Job man nebenbei ausführt. Bis zu dieser Grenze kann man das als "Privatperson" über seine Steuer laufen lassen.
Grundsätzlich gilt aber alle gestellten Rechnungen beim Steuerberater bzw. beim Finanzamt anzugeben.
Das Finanzamt verlangt ja seit ca. 2 Jahren eine Steuernummer (entweder die der Privatperson oder des angemeldeten Gewerbes) auf der Rechnung zu hinterlassen.
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ändert sich versicherungstechnisch garnichts, wenn man bereits einen festen Job hat.
Der einzige Unterschied darin liegt, dass man jährlich seine Umsatzsteuer ausweisen muss beim Finanzamt bzw. bei entsprechenden Gewinnen auch das Finanzamt entsprechend zuschlägt, und die Gage letztendlich nicht 100% an den DJ abfällt.
Positiv dafür ist, das man all sein Equipment, Plattenkäufe, Reisekosten, Portokosten für Demos, Homepage für Präsentation etc., alles was mit dem Nebenjob zu tun hat, absetzen kann und wo wieder sein Geld größtenteils zurückerhält. Es ist also im Falle eines Gewerbes immer zu empfehlen, das man hohe Ausgaben hat.
Wer ein Gewerbe anmeldet, emfpehle ich über einen Steuerberater machen zu lassen, der sich natürlich auch fachgerecht auskennt und da mehr Überblick über die Geschichte hat, was man alles absetzen kann etc.
Ein Gewerbe sollte man wirklich nur anmelden, wenn man regelmässige Bookings hat und die Gagen weit über 400 Euro im Monat übersteigen.
Grundsätzlich gilt dann für alles, was man an Ausgaben hatte, einen Beleg nachweisen zu können.
Die gestellten Rechnungen müssen dann jeweils mit MwSt ausgewiesen sein.
..........................................................................................
................
Richtige Rechnung
Neue gesetzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung
Seit 01.01.04 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- den anzuwendenden Steuersatz (z. B. 16%) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung
Insbesondere bei Eingangsrechnungen und Kostenbelegen ist darauf zu achten, dass die o.g. Angaben in der Rechnung enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug versagt wird.
Kleinbetragsrechnungen (bis 100 Euro) müssen folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt und die darauf entfallende USt. in einer Summe und der Steuersatz
..........................................................................................
................
DJ Bookingvertrag
zwischen
Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________
Künstler: _________________________
(nachfolgend Künstler genannt)
und
Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________
(nachfolgend Veranstalter genannt)
wird folgende Vereinbarung Vertraglich festgehalten:
§1 Gegenstand des Vertrages
Der Veranstalter engagiert die Künstler für ein Dj Gastspiel.
a) Veranstaltungstag: ________________________________________
b) Veranstaltung Spielstätte: ________________________________________
§2 Entgelt, Kosten
a) Der Veranstalter zahlt an den Künstler für die in §1 genannte Veranstaltung einen Nettobetrag in Höhe von EUR 0,00 plus den Fahrkosten und Unterkunft.
b) Die Gage des Künstlers wird am Veranstaltungsabend in Bar an den Künstler ausbezahlt direkt bevor der Künstler mit seine Gastspiel in der Spielstätte beginnt.
c) Die aus den unter §3 genannten Pflichten des Veranstalters resultierenden Kosten werden allein vom den Veranstalter getragen.
d) Auch bei Abbruch der Veranstaltung (höhere Gewalt ausgeschlossen), ist der oben genannte Gagen Betrag für die jeweilige Veranstaltung voll an den Künstler auszuzahlen.
e) Bei Vertragsbruch, der bei nicht Durchführung der unter §1 genannten Veranstaltung führt, zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen Vertragspartner eine Konventionalstrafe in einfacher Höhe der jeweils vereinbarten Abendgage; bei einer teilweisen nicht Durchführung fällt eine Konventionalstrafe nur auf den nicht durchgeführten Teil der Veranstaltung jeweils anteilig an. Im Falle höherer Gewalt entfällt die vereinbarte Konventionalstrafe ganz.
§3 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt an dem unter §1.a) aufgeführtem Tag eine fertige Spielstätte zur Verfügung.
§4 Pflichten des Künstlers
Der Künstler sichert an dem unter §1.a) genannten Veranstaltungstag ein pünktliches Erscheinen zum Gastspiel zu und ist dem Veranstalter verpflichtet, während einer Dauer von 0 Stunden als DJ aufzutreten
§5 Rechte des Künstlers
a) der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei und unterliegt keinerlei künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters.
b) der Veranstalter kann sich nicht darauf berufen, dass der Künstler künstlerisch oder technisch nicht ausreichend ausgestattet ist.
c) der Künstler hat das Recht, maximal 5 Gäste an der Veranstaltung auf die Gästeliste zu setzen.
d) Getränke werden dem Künstler in ausreichender Menge gestellt, Getränke für die Begleitpersonen sind nicht kostenlos.
§6 Haftung bei Schäden
Vom Künstler grob fahrlässig verursachte Schäden an Mensch oder Material sind vom Künstler zu tragen. normale Schäden wie z.B. gerissene Boxenmembranen, defekte Audiogeräte o.ä. gehen nicht zu Lasten des Künstlers.
Der Veranstalter versichert, während des Aufenthalts des Künstlers in der Spielstätte; Garderobe, Schallplatten sowie jegliches Materialien des Künstlers gegen Diebstahl und sonstige Schäden.
§7 Anreise
a) der Veranstalter zahlt dem Künstler eine Reisepauschale von EUR 0,00
b) die Fahrtkosten der Künstler sind bar zur Gage zu zahlen.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Hannover, es gilt Deutsches Recht.
§9 Salvatorische Klausel
a) falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt dann diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt und eingehalten werden soll.
b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. werden mündliche Nebenarbeiten getroffen, sind diese nicht wirksam, bevor sie schriftlich bestätigt worden sind.
c) Änderungen im Vertragstext sind nicht zulässig
Unterschriften:
_________________________ _________________________
Ort, Datum Ort, Datum
_________________________ _________________________
( Name in Druckschrift) (Name in Druckschrift)
.................................................hallo ich habe mal eine Frage bzgl Dj Gage und Rechnungmir würde angeboten einmal im Monat im Club aufzulegen , der Inhaber möchte eine Rechnung haben . Kann ich eine Rechnung stellen ohne das ich Kleingewerbe anmelde die Einnahmen sind nebenberuflich. Kann ich die Dj gage dann zu meiner Einkommensteuer angeben ohne das ich Stress mit dem Finanzamt bekomme . ich würde 200 e als Gage bekommen .....Und wie würde so eine Rechnung aussehen ? .........danke ...........................
.................
Quelle: http://www.e-m-f.com
falls jemand was von irgendwelchen änderungen weiß, oder weitere tips und tricks kennt, dann bitte hier posten http:///public/style_emoticons/default/w...
greetz,
manuel
#30
Geschrieben 08. Apr. 2019 - 11:55 Uhr
Also wer als Dj im Nebenjob Rechnungen schreibt ist selber schuld
Wenn du mir als DJ keine Rechnung schreiben kannst, kannst du auch nicht auf meinen Veranstaltungen spielen, da ich als Veranstalter Einnahmen habe und entsprechende Ausgaben gegen rechnen muss da ich sonst mit der Veranstaltung auf den offziellen Papieren viel mehr Gewinn erzielen würde als tatsächlich erfolgt, was wiederrum mir dann höhere Steuerkosten verursacht was dazu führt das ich letztlich die doppelte Arschkarte ziehen würde...
Dieser Beitrag wurde von Zak McCoy bearbeitet: 08. Apr. 2019 - 11:56 Uhr
0 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0