U60311 - Türsteher bald wieder frei ?!?
Urteil gegen drei Disko-Totschläger aus Frankfurt aufgehoben
Üble Überraschung am Bundesgerichtshof. Der hat das Urteil gegen drei Disko-Totschläger aus Frankfurt aufgehoben.
Die Prügel-Türsteher hatten vor über zwei Jahren einen Party-Gast im U60311 totgeschlagen. Das Frankfurter Landgericht
verhängte lange Haftstrafen, in der Revision kassiert der BGH das Urteil jetzt ein: Die Beweiswürdigung für den Tötungsvorsatz
reiche nicht aus, so die BGH-Begründung. Der Prozess muss jetzt neu aufgerollt werden, dann könnten die Schläger sogar mit
einer Strafe wegen Körperverletzung davon kommen und vor Weihnachten aus der Haft entlassen werden.
Quelle: ffh.de
Das ist echt der absolute Hammer
Altes Topic: Lange Haftstrafen für Türsteher
U60311 - Türsteher bald wieder frei ?!?
#1
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 12:06 Uhr
#2
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 12:11 Uhr
#3
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 12:15 Uhr
Armes deutschland, was muss denn noch passieren , damit die da oben mal aufwachen !
#4
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 12:17 Uhr
Egal wie die Revision ausgeht - das Urteil wird so oder so milder...
#5
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 12:44 Uhr
Man glaubt es nicht...
#6
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 13:33 Uhr
Es ist ein Skandal, daß du, der hier offen zugegeben hat, über 8 Jahre den Job eines Internettrolls auszuführen, immer noch in diesem Forum aktiv sein darfst.
#8
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 14:21 Uhr
Ich hab wirklich schon ne Menge zusammenhangslose Scheisse in meinem Leben gelesen aber das ist ein ganz neues Level.
#9
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 14:37 Uhr
#10
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 14:38 Uhr
Halt blöd wenn man tot ist... ^^
Wenn man Recht haben will muß man heutzutage als Opfer das Recht in die eigene Hand nehmen. Das ist doch schon länger so.
Das ist in der Tat blöd, dann müssen ads halt rachsüchtige Verwandte übernehmen....
Aber mal ohne quatsch. Du wirst von ein paar Affen angegriffen und zum Behinderten/Krüppel geschlagen und die kriegen 2-3 Jahre, bestenfalls noch Bewährung. Was will man da machen ?
Für solche Fälle sollte man schon 5-10 K Euro auf der Tasche haben um ein paar Russen anzuheuern, die den Tathergang mit den Tätern nochmal nachspielen, und eventuell auch ein wenig überdramatisieren
Es ist ein Skandal, daß du, der hier offen zugegeben hat, über 8 Jahre den Job eines Internettrolls auszuführen, immer noch in diesem Forum aktiv sein darfst.
#12
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 16:18 Uhr
gilt halt auch in Deutschland
hard & progressive is my lifestyle
only the underground keep da vibe alive
Nur die Harten kommen in den Garten
Ich bleibe meinem Motto treu,geil,pervers und arbeitsscheu
Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte nicht immer wahr
Ach wie gut das niemand weiss, auf was und wen ich alles scheiss
#14
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 16:43 Uhr
aber warscheinlich an der Tötungsabsicht
hard & progressive is my lifestyle
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Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte nicht immer wahr
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#17
Geschrieben 19. Nov. 2013 - 22:12 Uhr
Termine:
05.04.2015 PRSPCT Germany Edition (Exhaus, Trier)
16.05.2015 TBA (Bad Oldesloe)
27.11.2014 TBA (Köln)
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#19
Geschrieben 20. Nov. 2013 - 11:09 Uhr
28.02.15 Mein Klang Studiostream Mannheim ( Men vs Machine )
07.03.15 Blocked ( Level 6 Portey)
13.03.15 Triple Club Worms ( Marco Stylez Techno)
21.03.15 Ravetrain Mannheim ( Men vs Machine )
03.04.15 Airport Club Güthersloh ( Marco Stylez Techno)
11.04.15 Häck Mäck Disco Zwei Mannheim ( Marco Stylez Techno )
17.04.15 Pure Techno Vipes @ Microport Krefeld ( Men vs Machine)
30.04 - 04.05 blocked Holidaytrip
13.05.15 Butan Wupperthal ( Men vs Machine)
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22.05.15 UmanHrdTek Polterabend Balzbambii Freiburg ( Marco Stylez Techno)
23.05.15 Hessejungs BDAY Schierstein ( Marco Stylez Techno)
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#20
Geschrieben 20. Nov. 2013 - 12:30 Uhr
#23
Geschrieben 01. Dez. 2013 - 10:58 Uhr
Naja, ob man es mag oder nicht, ein Revisionsgrund ist gegeben. Bedingter Tötungsvorsatz muss von bewussten Fahrlässigkeit abgegrenzte werden. Was an sich der BGH gemacht hat. Und wenn man das erste ausschließt, dann entfällt der Vorsatz. Punkt.hier: http://www.fr-online...8,25077952.html
gibt es genauere Informationen, auch zur Begründung.
Und mit Geld hat das nichts zu tun.
Unser Rechtssystem ist so aufgebaut. Liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor hast du die Revision.
Dieser Beitrag wurde von SicknessInc. bearbeitet: 01. Dez. 2013 - 11:02 Uhr
#24
Geschrieben 01. Dez. 2013 - 12:01 Uhr
Ja, aber irgendwie hat man das Gefühl, das solche Fehler eher die Regel als die Ausnahme sind...zumindest was man so öffentlich mitbekommt, also bei großen Fälle. Und das kommt ja ausschließlich dem Täter zu gute...Unser Rechtssystem ist so aufgebaut. Liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor hast du die Revision.
#25
Geschrieben 01. Dez. 2013 - 12:16 Uhr
BELIEBT
Selbstverständlich, weil die StA selten selbst Revision einlegt.Ja, aber irgendwie hat man das Gefühl, das solche Fehler eher die Regel als die Ausnahme sind...zumindest was man so öffentlich mitbekommt, also bei großen Fälle. Und das kommt ja ausschließlich dem Täter zu gute...
Unser Rechtssystem ist so aufgebaut. Liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor hast du die Revision.
Und natürlich kommt es dem Täter zu gute. Seine Anwälte beantragen das ja. Und Sorry, wenn das Gericht einen Fehler macht, dann wird sie vom Revisionsgericht korrigiert. Das ist so und auch gut so. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, sondern mit System und Rechtsanwendung.
#27
Geschrieben 01. Dez. 2013 - 15:32 Uhr
Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen. (Albert Einstein)
Wer seiner eigenen Sache untreu wird, kann nicht erwarten, dass ihn andere achten. (Albert Einstein)
#28
Geschrieben 01. Dez. 2013 - 15:45 Uhr
War das jetzt auf mich bezogen?Vielleicht kann es Olli bestätigen, aber ich glaube als Jurist bekommt man ziemlich schnell gelehrt, dass Recht nicht unbedingt was mit Gerechtigkeit zu tun hat. /public/style_emoticons/default/).gif...
#29
Geschrieben 01. Dez. 2013 - 16:25 Uhr
Ja und nein. Ich finde es hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, wenn ein Revisionsgrund darin liegt, dass in einem Prozess, in der ein z.B. Kinderschänder verurteilt wird, gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz im § 169 GVG verstoßen wurde.Das hat meines Erachtens schon etwas mit Gerechtigkeit zu tun, wenn aufgetretene Fehler in einer weiteren Instanz korrigiert werden können. Das macht in meinen Augen auch ein gutes Strafrechtssystem aus.
Das ist schwachsinnig und hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Das ist nur das Rechtssystem.
Wiederrum, wenn ein Zeuge nicht gehört wurde, und deswegen jemand verurteilt wurde und dieser Zeuge hätte gehört werden sollen, DANN hat das was mit Gerechtigkeit zu tun. Ja.
Dieser Beitrag wurde von SicknessInc. bearbeitet: 01. Dez. 2013 - 16:26 Uhr
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