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Info "DJ als Nebenjob", Rechnung, Bookingvertrag


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31 replies to this topic

#1
Ferrera

Ferrera

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vielleicht kanns ja jemand von euch gebrauchen...


DJ als Nebenjob

Es gilt allgemein die 4.800 Eurogrenze, egal welchen Job man nebenbei ausführt. Bis zu dieser Grenze kann man das als "Privatperson" über seine Steuer laufen lassen.

Grundsätzlich gilt aber alle gestellten Rechnungen beim Steuerberater bzw. beim Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt verlangt ja seit ca. 2 Jahren eine Steuernummer (entweder die der Privatperson oder des angemeldeten Gewerbes) auf der Rechnung zu hinterlassen.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ändert sich versicherungstechnisch garnichts, wenn man bereits einen festen Job hat.
Der einzige Unterschied darin liegt, dass man jährlich seine Umsatzsteuer ausweisen muss beim Finanzamt bzw. bei entsprechenden Gewinnen auch das Finanzamt entsprechend zuschlägt, und die Gage letztendlich nicht 100% an den DJ abfällt.
Positiv dafür ist, das man all sein Equipment, Plattenkäufe, Reisekosten, Portokosten für Demos, Homepage für Präsentation etc., alles was mit dem Nebenjob zu tun hat, absetzen kann und wo wieder sein Geld größtenteils zurückerhält. Es ist also im Falle eines Gewerbes immer zu empfehlen, das man hohe Ausgaben hat.

Wer ein Gewerbe anmeldet, emfpehle ich über einen Steuerberater machen zu lassen, der sich natürlich auch fachgerecht auskennt und da mehr Überblick über die Geschichte hat, was man alles absetzen kann etc.

Ein Gewerbe sollte man wirklich nur anmelden, wenn man regelmässige Bookings hat und die Gagen weit über 400 Euro im Monat übersteigen.

Grundsätzlich gilt dann für alles, was man an Ausgaben hatte, einen Beleg nachweisen zu können.

Die gestellten Rechnungen müssen dann jeweils mit MwSt ausgewiesen sein.

..........................................................................................
................

Richtige Rechnung
Neue gesetzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung

Seit 01.01.04 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- den anzuwendenden Steuersatz (z. B. 16%) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Insbesondere bei Eingangsrechnungen und Kostenbelegen ist darauf zu achten, dass die o.g. Angaben in der Rechnung enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug versagt wird.

Kleinbetragsrechnungen (bis 100 Euro) müssen folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt und die darauf entfallende USt. in einer Summe und der Steuersatz
..........................................................................................
................


DJ Bookingvertrag

zwischen

Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________
Künstler: _________________________
(nachfolgend Künstler genannt)


und


Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________

(nachfolgend Veranstalter genannt)

wird folgende Vereinbarung Vertraglich festgehalten:


§1 Gegenstand des Vertrages

Der Veranstalter engagiert die Künstler für ein Dj Gastspiel.
a) Veranstaltungstag: ________________________________________
b) Veranstaltung Spielstätte: ________________________________________


§2 Entgelt, Kosten

a) Der Veranstalter zahlt an den Künstler für die in §1 genannte Veranstaltung einen Nettobetrag in Höhe von EUR 0,00 plus den Fahrkosten und Unterkunft.
b) Die Gage des Künstlers wird am Veranstaltungsabend in Bar an den Künstler ausbezahlt direkt bevor der Künstler mit seine Gastspiel in der Spielstätte beginnt.
c) Die aus den unter §3 genannten Pflichten des Veranstalters resultierenden Kosten werden allein vom den Veranstalter getragen.
d) Auch bei Abbruch der Veranstaltung (höhere Gewalt ausgeschlossen), ist der oben genannte Gagen Betrag für die jeweilige Veranstaltung voll an den Künstler auszuzahlen.
e) Bei Vertragsbruch, der bei nicht Durchführung der unter §1 genannten Veranstaltung führt, zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen Vertragspartner eine Konventionalstrafe in einfacher Höhe der jeweils vereinbarten Abendgage; bei einer teilweisen nicht Durchführung fällt eine Konventionalstrafe nur auf den nicht durchgeführten Teil der Veranstaltung jeweils anteilig an. Im Falle höherer Gewalt entfällt die vereinbarte Konventionalstrafe ganz.




§3 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter stellt an dem unter §1.a) aufgeführtem Tag eine fertige Spielstätte zur Verfügung.

§4 Pflichten des Künstlers

Der Künstler sichert an dem unter §1.a) genannten Veranstaltungstag ein pünktliches Erscheinen zum Gastspiel zu und ist dem Veranstalter verpflichtet, während einer Dauer von 0 Stunden als DJ aufzutreten

§5 Rechte des Künstlers

a) der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei und unterliegt keinerlei künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters.
b) der Veranstalter kann sich nicht darauf berufen, dass der Künstler künstlerisch oder technisch nicht ausreichend ausgestattet ist.
c) der Künstler hat das Recht, maximal 5 Gäste an der Veranstaltung auf die Gästeliste zu setzen.
d) Getränke werden dem Künstler in ausreichender Menge gestellt, Getränke für die Begleitpersonen sind nicht kostenlos.

§6 Haftung bei Schäden

Vom Künstler grob fahrlässig verursachte Schäden an Mensch oder Material sind vom Künstler zu tragen. normale Schäden wie z.B. gerissene Boxenmembranen, defekte Audiogeräte o.ä. gehen nicht zu Lasten des Künstlers.
Der Veranstalter versichert, während des Aufenthalts des Künstlers in der Spielstätte; Garderobe, Schallplatten sowie jegliches Materialien des Künstlers gegen Diebstahl und sonstige Schäden.

§7 Anreise

a) der Veranstalter zahlt dem Künstler eine Reisepauschale von EUR 0,00
b) die Fahrtkosten der Künstler sind bar zur Gage zu zahlen.

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Hannover, es gilt Deutsches Recht.

§9 Salvatorische Klausel

a) falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt dann diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt und eingehalten werden soll.
b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. werden mündliche Nebenarbeiten getroffen, sind diese nicht wirksam, bevor sie schriftlich bestätigt worden sind.
c) Änderungen im Vertragstext sind nicht zulässig



Unterschriften:

_________________________ _________________________
Ort, Datum Ort, Datum




_________________________ _________________________
( Name in Druckschrift) (Name in Druckschrift)

..........................................................................................
.................

Quelle: http://www.e-m-f.com

falls jemand was von irgendwelchen änderungen weiß, oder weitere tips und tricks kennt, dann bitte hier posten :P

greetz,

manuel
  • 0

#2
Tommy Blue

Tommy Blue

    Guybrush Threepwood

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Im steuerlichen Teil stehen einige Dinge Drin, die ich so net stehen lassen würde... :P Aber das hier jetzt alles auszuführen, würde den Rahmen wohl sprengen. Falls jemand genaueres wissen will, kann er sich gerne an mich wenden. :P
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ea qwqqar gradt weihnacdhten oder was?

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#3
Ferrera

Ferrera

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Im steuerlichen Teil stehen einige Dinge Drin, die ich so net stehen lassen würde...  /public/style_emoticons/default/wink.gif... Aber das hier jetzt alles auszuführen, würde den Rahmen wohl sprengen. Falls jemand genaueres wissen will, kann er sich gerne an mich wenden.  /public/style_emoticons/default/).gif...


ich würd gern genaueres wissen... erklär doch bitte trotzdem ma, was du beim steurlichen teil net stehen lassen würdest... hab das nur kopiert und hier eingefügt... kann demnach selbstverständlich sein, dass die ganze sache so wie aufgeführt gar net stimmt.

könnte man ja dann auch letzten endes oben editieren und auf´n richtigen stand bringen;)

wär cool, wenn de dich noch ma dazu äußern könntest!

:P
  • 0

#4
TheAntrackx

TheAntrackx

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echt :P das topic . . .


hab zwar schon länger n nebengewerbe laufen aber sehr informativ :P
  • 0

#5
Tommy Blue

Tommy Blue

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wär cool, wenn de dich noch ma dazu äußern könntest!

/public/style_emoticons/default/hello.gi...

Werd ich demnächst in ner ruhigen Minute mal machen! :P
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ea qwqqar gradt weihnacdhten oder was?

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#6
MPLeary

MPLeary

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jep würd mich auch interessieren :P :P
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#7
userkiller

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...also das mit den gerissenden membranen und co sollte man ändern da es einige leute gibt die durchfahrlässiges bedienen diese schäden vorrufen .., dj führerschein sollte für einige leute echt zur pflicht werden .., gerade lesteztes wochenende mit joe beltram mitbekommen


lag die grenze mit dem geld nichtmal höher um rechnungen ohne steuer zu schreiben ?
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Out now : Userkiller - Anubis EP (EP008) & Traxx on VA - Flow Bite 1 (RNMD02), VA - Death Machine EP (ERHT005),
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#8
Ferrera

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...also das mit den gerissenden membranen und co sollte man ändern da es einige leute gibt die durchfahrlässiges bedienen diese schäden vorrufen .., dj führerschein sollte für einige leute echt zur pflicht werden .., gerade lesteztes wochenende mit joe beltram mitbekommen  


lag die grenze mit dem geld nichtmal höher um rechnungen ohne steuer zu schreiben ?


du meinst ja sicherlich folgenden abschnitt des vertrages:

§6 Haftung bei Schäden

Vom Künstler grob fahrlässig verursachte Schäden an Mensch oder Material sind vom Künstler zu tragen. normale Schäden wie z.B. gerissene Boxenmembranen, defekte Audiogeräte o.ä. gehen nicht zu Lasten des Künstlers.
Der Veranstalter versichert, während des Aufenthalts des Künstlers in der Spielstätte; Garderobe, Schallplatten sowie jegliches Materialien des Künstlers gegen Diebstahl und sonstige Schäden.

da steht doch aber, dass fahrlässig verursachte Schäden vom Künstler zu tragen sind...

und für schäden zb. an membranen (die evtl. schon der dj vor mir geschädigt hat), oder defekte audiogeräte (die bereits seit jahren in dem club stehen und einfach langsam den geist aufgeben, und zufälligerweise grad bei meinem set fetzen) möchte ich als dj auch nicht unbedingt gerade stehen...

nun is es eine definitionsfrage, was nu als fahrlässig gilt... ich denke, dass es fahrlässig is die bässe , die höhen oder gain am mischpult voll aufzudrehen... vor allem wenn der dj vorher die potistellung ziemlich mittig hatte, und es eigentlich trotzdem recht laut is... und wenn alles voll ins rote ausschlägt, dann stimmt da eh der klang net mehr...

meiner meinung nach hat das was mit professionalität zu tun (ausnahmen bestätigen die regel, kann jedem passieren, dass was fetzt). das sollte ein guter dj schon auf die reihe bekommen eine intakte pa oder ähnliches NICHT zu fetzen...


das mit der grenze bezüglich der rechnung ohne steuern würde mich aber auch interessieren...

:P
  • 0

#9
userkiller

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viele """""nahmhafte""""" .. bekommen des netmal hin .., ne da wars so .. gain auf 15 uhr .. bass und mitten auf anschlag .. sone dreistigkeit ..man bekommt ja mit ob er das fahrlässig absichtlich macht oder dasvon kein plan hat wasman aber beinem dj der im bereich 5XXX € liegt verlangen sollte

von 10 djs übersteuern 9 ...
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#10
TheFlatlander.de

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seit wann verdienst damit über 400euro/monat damit manu???
:P :gott: :P
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next Events: See it on Gigatools
aktueller Mix: The Flatlander @ Silvester Bang 2014/2014
http://soundcloud.com/theflatlander/usb_festival_2014

#11
Ferrera

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seit wann verdienst damit über 400euro/monat damit manu???
/public/style_emoticons/default/respekt.... :gott: /public/style_emoticons/default/wink.gif...


wo steht das geschrieben das ich 400 eus/ monat verdiene? wie kommstn da drauf?
  • 0

#12
Guest_kaoz_*

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lol wenns so einfac wäre....


unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!
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#13
Guest_Waschi2000_*

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lol wenns so einfac wäre....


unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!


in welcher schriftgröße ??
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#14
Erbel

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lol wenns so einfac wäre....


unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!


in welcher schriftgröße ??

sehr wichtige Frage!! :P :P
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Mein Set von 25.12 gibs hier:

Marc Erbel @ Merry Christmassacre 25.12 (Kitu)

Next Date:
EDIT

#15
TheFlatlander.de

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    USB Hotze

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[quote=Ferrera]DJ als Nebenjobjoh das steht da so oben im text... hab auch mal überlegt n gewerbe anzumelden wegen der ganzen hardware... aber glaub da kommts billiger wenn man jemanden hier anspricht und den fragt ob der noch n bissi summe von seinem freibetrag frei hat (wenns um größere anschaffungen geht)
bei platten is das natürlich dann nich so angebracht...
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http://soundcloud.com/theflatlander/usb_festival_2014

#16
Ferrera

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[quote=TheFlatlander.de][quote=Ferrera]DJ als Nebenjobjoh das steht da so oben im text... hab auch mal überlegt n gewerbe anzumelden wegen der ganzen hardware... aber glaub da kommts billiger wenn man jemanden hier anspricht und den fragt ob der noch n bissi summe von seinem freibetrag frei hat (wenns um größere anschaffungen geht)
bei platten is das natürlich dann nich so angebracht...[/quote]


das hab ich doch net verfasst... kopiert, eingefügt und quellenangabe is oben auch drin;) :P
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#17
Ferrera

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lol wenns so einfac wäre....


unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!



ei dann schreib doch ma hier rein welche wichtigen punkte deiner meinung nach denn noch fehlen könnten :P
  • 0

#18
Tommy Blue

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[quote=TheFlatlander.de][quote=Ferrera]DJ als Nebenjobjoh das steht da so oben im text... hab auch mal überlegt n gewerbe anzumelden wegen der ganzen hardware... aber glaub da kommts billiger wenn man jemanden hier anspricht und den fragt ob der noch n bissi summe von seinem freibetrag frei hat (wenns um größere anschaffungen geht)
bei platten is das natürlich dann nich so angebracht...[/quote]Irgendwie verstehe ich deinen Post net... :P
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ea qwqqar gradt weihnacdhten oder was?

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#19
RicoX

RicoX

    USB-Inventar

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von 10 djs übersteuern 9 ...


is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben :P
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#20
Ferrera

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von 10 djs übersteuern 9 ...


is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben /public/style_emoticons/default/lol.gif...

hääh, was haste gesagt :P












:P :P
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#21
Arkus P.

Arkus P.

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von 10 djs übersteuern 9 ...


is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben /public/style_emoticons/default/lol.gif...

naja da will ich widersprechen :P

ein normaler dj der das auch beruflich macht setzt sich viel weniger der lautstärke im club aus.. :P
der normale clubgänger steht stunden lang vor der pa box während der dj nur 1-2 std am abend die monitor box hört..
ausserdem tragen die meisten ohrenschutz
  • 0

#22
Guest_kaoz_*

Guest_kaoz_*
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lol wenns so einfac wäre....


unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!



ei dann schreib doch ma hier rein welche wichtigen punkte deiner meinung nach denn noch fehlen könnten /public/style_emoticons/default/wink.gif...


ich geb doch nicht soviel geld für den notar aus und schreibs dann hier rein damit die leute sich das kostenlos ziehen...


allein die übersetzung des vertrags in englische hat 350 eur gekostet.....

umsonst ist nichtmal der tod :P
  • 0

#23
Ferrera

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lol wenns so einfac wäre....


unser abstract bookingvertrag hat 5 seiten!!



ei dann schreib doch ma hier rein welche wichtigen punkte deiner meinung nach denn noch fehlen könnten /public/style_emoticons/default/wink.gif...


ich geb doch nicht soviel geld für den notar aus und schreibs dann hier rein damit die leute sich das kostenlos ziehen...


allein die übersetzung des vertrags in englische hat 350 eur gekostet.....

umsonst ist nichtmal der tod /public/style_emoticons/default/hello.gi...

verständlich
  • 0

#24
RicoX

RicoX

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von 10 djs übersteuern 9 ...


is ja klar, weil sie alle schon gehörschäden haben /public/style_emoticons/default/lol.gif...

naja da will ich widersprechen /public/style_emoticons/default/wink.gif...

ein normaler dj der das auch beruflich macht setzt sich viel weniger der lautstärke im club aus.. /public/style_emoticons/default/wink.gif...
der normale clubgänger steht stunden lang vor der pa box während der dj nur 1-2 std am abend die monitor box hört..
ausserdem tragen die meisten ohrenschutz

das magst du mit sicherheit besser wissen als ich, aber ich denk sooo weit is das nich hergeholt
  • 0

#25
Siebenschlaefer

Siebenschlaefer

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Man kann sich auch nebenbei als Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung anmelden, dabei kassiert man keine Umsatzsteuer und muss diese dann natürlich auch nich abführen - so kann man sich natürlich auch nichts von der Steuer wiederholen. Für Leute die im Monat weniger als 400 Euro damit verdienen ist das die beste Variante um sein Hobby legal zu betreiben. Einmal pro Jahr ne Einnahmenüberschussrechnung ans Finanzamt schicken wobei man ganz einfach seine Einnahmen (Gage) und Ausgaben (Vinyl usw.) auflistet und am besten auf +-0 kommt und gut is :P Man darf dabei allerdings im Gründerjahr nicht mehr als 17500 Euro verdienen und im Folgejahr nicht mehr als 40000 oder so ....huiuiuiui - knapp verfehlt die Grenze :P

Vorteile:
- legal für Gage auflegen
- 100%ig rechtskräftige Verträge können geschrieben
- Rechnung kann geschrieben werden
- einfache Einnahmenüberschussrechnung einmalig pro Jahr

Nachteile:
- keine Steuerbegünstigung, würde bei geringem Verdienst aber eh nichts bringen und nur nen Haufen Arbeit bedeuten, da man jeden Monat pünktlich seine Steurerklärung ans Finanzamt schicken muss, sonst gibts gleich Mahngebühren aufgebrummt - da sind'se flott :P
  • 0

#26
P. Stylez

P. Stylez

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Das mit der Kleinunternehmerregelung stimmt schon soweit, aber ich finde man sollte es danach klassifizieren für WEN man auflegt.

Richtigen Clubs ist es (theoretisch) egal, ob man jetzt die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer schreibt, weil sie die eh vom Finanzamt wiederbekommen. Der Nachteil dabei ist nur, dass man dann bei der Aufführung seiner Ausgaben nach Ablauf eines Jahres dann auch 16% bzw. nächstes Jahr 19% weniger absetzen kann.

Wenn man außerdem eine gewisse "Größe" erreicht hat und an größere Veranstalter gerät, wirkt's mit MwSt. auf der Rechnung immer ein wenig professioneller :P
  • 0

#27
Siebenschlaefer

Siebenschlaefer

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na was heißt denn hier weniger - man kann mit der kleinunternehmerregelung garnichts absetzen, schliesslich buttert man ja auch nix rein ins finanzamt. Absetzten kann man nur wenn man vorher auch gegeben hat und das macht man ja eben als kleinunternehmer nich :P
  • 0

#28
maravilla

maravilla

    Kein Rang

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vielleicht kanns ja jemand von euch gebrauchen...


DJ als Nebenjob

Es gilt allgemein die 4.800 Eurogrenze, egal welchen Job man nebenbei ausführt. Bis zu dieser Grenze kann man das als "Privatperson" über seine Steuer laufen lassen.

Grundsätzlich gilt aber alle gestellten Rechnungen beim Steuerberater bzw. beim Finanzamt anzugeben.

Das Finanzamt verlangt ja seit ca. 2 Jahren eine Steuernummer (entweder die der Privatperson oder des angemeldeten Gewerbes) auf der Rechnung zu hinterlassen.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ändert sich versicherungstechnisch garnichts, wenn man bereits einen festen Job hat.
Der einzige Unterschied darin liegt, dass man jährlich seine Umsatzsteuer ausweisen muss beim Finanzamt bzw. bei entsprechenden Gewinnen auch das Finanzamt entsprechend zuschlägt, und die Gage letztendlich nicht 100% an den DJ abfällt.
Positiv dafür ist, das man all sein Equipment, Plattenkäufe, Reisekosten, Portokosten für Demos, Homepage für Präsentation etc., alles was mit dem Nebenjob zu tun hat, absetzen kann und wo wieder sein Geld größtenteils zurückerhält. Es ist also im Falle eines Gewerbes immer zu empfehlen, das man hohe Ausgaben hat.

Wer ein Gewerbe anmeldet, emfpehle ich über einen Steuerberater machen zu lassen, der sich natürlich auch fachgerecht auskennt und da mehr Überblick über die Geschichte hat, was man alles absetzen kann etc.

Ein Gewerbe sollte man wirklich nur anmelden, wenn man regelmässige Bookings hat und die Gagen weit über 400 Euro im Monat übersteigen.

Grundsätzlich gilt dann für alles, was man an Ausgaben hatte, einen Beleg nachweisen zu können.

Die gestellten Rechnungen müssen dann jeweils mit MwSt ausgewiesen sein.

..........................................................................................
................

Richtige Rechnung
Neue gesetzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung

Seit 01.01.04 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- den anzuwendenden Steuersatz (z. B. 16%) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Insbesondere bei Eingangsrechnungen und Kostenbelegen ist darauf zu achten, dass die o.g. Angaben in der Rechnung enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug versagt wird.

Kleinbetragsrechnungen (bis 100 Euro) müssen folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt und die darauf entfallende USt. in einer Summe und der Steuersatz
..........................................................................................
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DJ Bookingvertrag

zwischen

Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________
Künstler: _________________________
(nachfolgend Künstler genannt)


und


Name: _________________________
Adresse: _________________________
Ort: _________________________

(nachfolgend Veranstalter genannt)

wird folgende Vereinbarung Vertraglich festgehalten:


§1 Gegenstand des Vertrages

Der Veranstalter engagiert die Künstler für ein Dj Gastspiel.
a) Veranstaltungstag: ________________________________________
b) Veranstaltung Spielstätte: ________________________________________


§2 Entgelt, Kosten

a) Der Veranstalter zahlt an den Künstler für die in §1 genannte Veranstaltung einen Nettobetrag in Höhe von EUR 0,00 plus den Fahrkosten und Unterkunft.
b) Die Gage des Künstlers wird am Veranstaltungsabend in Bar an den Künstler ausbezahlt direkt bevor der Künstler mit seine Gastspiel in der Spielstätte beginnt.
c) Die aus den unter §3 genannten Pflichten des Veranstalters resultierenden Kosten werden allein vom den Veranstalter getragen.
d) Auch bei Abbruch der Veranstaltung (höhere Gewalt ausgeschlossen), ist der oben genannte Gagen Betrag für die jeweilige Veranstaltung voll an den Künstler auszuzahlen.
e) Bei Vertragsbruch, der bei nicht Durchführung der unter §1 genannten Veranstaltung führt, zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen Vertragspartner eine Konventionalstrafe in einfacher Höhe der jeweils vereinbarten Abendgage; bei einer teilweisen nicht Durchführung fällt eine Konventionalstrafe nur auf den nicht durchgeführten Teil der Veranstaltung jeweils anteilig an. Im Falle höherer Gewalt entfällt die vereinbarte Konventionalstrafe ganz.




§3 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter stellt an dem unter §1.a) aufgeführtem Tag eine fertige Spielstätte zur Verfügung.

§4 Pflichten des Künstlers

Der Künstler sichert an dem unter §1.a) genannten Veranstaltungstag ein pünktliches Erscheinen zum Gastspiel zu und ist dem Veranstalter verpflichtet, während einer Dauer von 0 Stunden als DJ aufzutreten

§5 Rechte des Künstlers

a) der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei und unterliegt keinerlei künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters.
b) der Veranstalter kann sich nicht darauf berufen, dass der Künstler künstlerisch oder technisch nicht ausreichend ausgestattet ist.
c) der Künstler hat das Recht, maximal 5 Gäste an der Veranstaltung auf die Gästeliste zu setzen.
d) Getränke werden dem Künstler in ausreichender Menge gestellt, Getränke für die Begleitpersonen sind nicht kostenlos.

§6 Haftung bei Schäden

Vom Künstler grob fahrlässig verursachte Schäden an Mensch oder Material sind vom Künstler zu tragen. normale Schäden wie z.B. gerissene Boxenmembranen, defekte Audiogeräte o.ä. gehen nicht zu Lasten des Künstlers.
Der Veranstalter versichert, während des Aufenthalts des Künstlers in der Spielstätte; Garderobe, Schallplatten sowie jegliches Materialien des Künstlers gegen Diebstahl und sonstige Schäden.

§7 Anreise

a) der Veranstalter zahlt dem Künstler eine Reisepauschale von EUR 0,00
b) die Fahrtkosten der Künstler sind bar zur Gage zu zahlen.

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Hannover, es gilt Deutsches Recht.

§9 Salvatorische Klausel

a) falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt dann diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt und eingehalten werden soll.
b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. werden mündliche Nebenarbeiten getroffen, sind diese nicht wirksam, bevor sie schriftlich bestätigt worden sind.
c) Änderungen im Vertragstext sind nicht zulässig



Unterschriften:

_________________________ _________________________
Ort, Datum Ort, Datum




_________________________ _________________________
( Name in Druckschrift) (Name in Druckschrift)

.................................................hallo ich habe mal eine Frage bzgl Dj Gage und Rechnung

mir würde angeboten einmal im Monat im Club aufzulegen , der Inhaber möchte eine Rechnung haben . Kann ich eine Rechnung stellen ohne das ich Kleingewerbe anmelde die Einnahmen sind  nebenberuflich. Kann ich die Dj gage  dann zu meiner Einkommensteuer angeben ohne das ich Stress mit dem Finanzamt bekomme . ich würde 200 e als Gage bekommen .....Und wie würde so eine Rechnung aussehen ? .........danke ...........................
.................

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greetz,

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#29
fruchti-jr

fruchti-jr

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Also wer als Dj im Nebenjob Rechnungen schreibt ist selber schuld :coolsmoke:


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tränen in den augen beim scheißen, doch vernunft kommt nach dem gefühl

#30
Zak McCoy

Zak McCoy

    #tigerblood

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Also wer als Dj im Nebenjob Rechnungen schreibt ist selber schuld :coolsmoke:

Wenn du mir als DJ keine Rechnung schreiben kannst, kannst du auch nicht auf meinen Veranstaltungen spielen, da ich als Veranstalter Einnahmen habe und entsprechende Ausgaben gegen rechnen muss da ich sonst mit der Veranstaltung auf den offziellen Papieren viel mehr Gewinn erzielen würde als tatsächlich erfolgt, was wiederrum mir dann höhere Steuerkosten verursacht was dazu führt das ich letztlich die doppelte Arschkarte ziehen würde... :hello:


Edited by Zak McCoy, 08. Apr. 2019 - 11:56 Uhr.

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