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Urheberrecht und DJ-Sets


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#1
Dehase

Dehase

    Chicagohouser

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Jetzt wirds zur Abwechslung mal ganz trocken. Das Thema ist in Hinblick auf den im immer größeren Stil betriebenen "Abmahn-Wahn" aber sicherlich aktueller und wichtiger den je und
könnte ganz schön Zündstoff haben....

Meine Fragen:

1. Machen wir uns strafbar, wenn wir Mixe anderer DJs und/oder Links zum Download eigener Mixe kostenlos veröffentlichen? und
2. Darf ich als DJ meine eigenen Mixe zum Beispiel an eine Bar oder im Internet kommerziell (also kostenpflichtig) anbieten ohne in Gesetzeskonflikt zu geraten?
3. Mit welchen Konsequenzen müssen wir ggf. rechnen?
etc...

WAS SAGT IHR? http://usb.unitedsb....default/thx.gif

Siehe dazu:

ZITATE (Quelle: http://www.holger-ka...ry100702-105027):

"...spätestens die Verbreitung (im weitesten Sinn) des DJ Sets ist rechtlich bedeutend und kann gravierende finanzielle Folgen haben. Denn nach deutschem Urheberrecht obliegen die einzelnen (Verwertungs-)Rechte der körperlichen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und Verbreitung (§ 17 UrhG) im Falle physischer Trägermedien sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe im Fall der unkörperlichen Vervielfältigung dem Urheber (vgl. § 15 UrhG). Praktisch relevant sind für den Fall eines DJ Mix in einem öffentichen Club oder auf einem Festival das Aufführungsrecht gemäß § 19 Abs. 2 UrhG und für den Fall der Bereitstellung des DJ Mix im Internet das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Diese Verwertungsrechte für die ursprünglichen Musikstücke stehen aber nicht dem DJ, sondern den ursprünglichen Urhebern zu. Auch wenn der DJ durch die Schaffung seines Mix eigene Verwertungsrechte an seinem Mix erwirbt, gehen die separaten Rechte der Urheber der einzelnen, ursprünglichen Musikstücke durch die Vermischung in einem DJ Mix nicht unter."

"...Zusammenfassend soll nun eine Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage (DJs als Urheber?) gegeben werden: Ja, DJs sind Urheber, allerdings nicht von den Musikstücken, die sie mixen, sondern lediglich von dem DJ Mix selbst. Zur Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung eines DJ Mix bedarf es deshalb in der Regel einer vorherigen Zustimmung zur Bearbeitung der entsprechenden Werke der ursprünglichen Urheber."
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#2
Joshi

Joshi

    ┌П┐(◉_◉)┌П┐

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1.: ja, aber wo kein kläger...
2.: nein
3.: im schlimmsten fall uhrheberrechts- und unterlassungsklage

die gründe dafür stehen ja in deinem post
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